Anonymous, May 2002

Gedankensplitter zur Diskussion – Genanalyse der Dunkelgräfin

Wenn es in der Vergangenheit nachweislich Bestrebungen und Interessen gegeben hat, Spuren zu verwischen, so war dies eindeutig im Umfeld der Dunkelgräfin der Fall. Alle Spuren über deren Identität wurden mit äußerster Penetranz vom Dunkelgrafen beseitigt. Dies deutet darauf hin, dass die Interessenlage des "Nicht-Bekannt-Werdens des Geheimnisses" noch über den Tod hinaus andauerte. Dies lässt Rückschlüsse darauf zu, dass möglicherweise auch heute noch Interesse besteht, dass eigentliche Geheimnis der Dunkelgräfin nicht zu lüften.

Immerhin ist die Dunkelgräfin bereits im Jahr 1837 gestorben. Das Grab liegt seit dieser Zeit mehr oder weniger ungesichert, einsam in einem Waldgrundstück am Schulersberg in Hildburghausen. Über Jahrzehnte hinweg hätte sich jemand unbemerkt daran zu schaffen machen können, falls man dies wollte. Dabei müssten noch nicht einmal böswillige Motive vorgelegen haben. Vielleicht wusste jemand um das Geheimnis, oder es gab eine späte Reue und die sterblichen Überreste wurden in ein "vermeintlich würdigeres Umfeld" verbracht, oder dienten gar als Reliquie.

Am Grab der Dunkelgräfin hätte man sich sicherlich am einfachsten betätigen können. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass es das Wissen um eine Genanalyse noch nicht allzulange gibt. Die Notwendigkeit einer Manipulation zum Zwecke einer "Verschleierung" posthum existiert folglich noch nicht lange. Es ist sicher, dass das Grab der Dunkelgräfin wenigstens einmal, um das Jahr 1900 herum, geöffnet wurde, um nachzusehen, ob das Skelett weiblich oder männlich war. Anschließend, insbesondere in den Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg, war das Gebiet um das Grab im Sperrgebiet der russischen Armee. Was in dieser Zeit mit dem Grab geschehen ist, kann nicht gesagt werden. Schriftliche Aufzeichnungen existieren nicht. Auch in der Folgezeit war das Grab relativ ungesichert. Nach der Grenzöffnung wurde es restauriert. Im Verlauf der Diskussion um die Genanalyse gab es aber sicherlich Möglichkeiten, ggf. auch einen erneuten Austausch vorzunehmen, falls irgend jemand daran gesteigertes Interesse gehabt haben sollte. 

Mit anderen Worten: Wenn die sterblichen Überreste allein aus dem Grab der Dunkelgräfin analysiert werden, dann sind diese nicht zwangsläufig und zwingend die Überreste der Dunkelgräfin. Es gab in der Vergangenheit, in den letzten 170 Jahren und davor, definitiv massive Anstrengungen, sämtliche Spuren zu beseitigen. Bei allen Aufklärungsbemühungen um die Identität des Dunkelgrafenpaares haben sich Adelshäuser nicht sehr beteiligt, obwohl Wissen vorhanden war.

Was also könnte bei einer Genanalyse der Gebeine aus dem Dunkelgräfingrab festgestellt werden? Nicht mehr und nicht weniger, als dass die gefundenen Überreste zuzuordnen sind, oder aber nicht. Eine direkte Genanalyse und ein Vergleich mit Überresten von Marie Antoinette ist bekanntlich nicht möglich. Der Leichnam von Marie Antoinette ist nicht mehr existent, zumindest nicht bekannt. Es können also keine Reste analysiert werden. Es erscheint auch wenig gesichert, dass etwaige Haarlocken tatsächlich von Marie Antoinette abstammen. Hier müsste, um Zweifeln zu begegnen, wirklich direkt auf Kaiserin Maria Theresia zurückgegriffen werden. Deren Leichnam ist bekanntlich in Wien in der Familiengruft.

Bei einer Genanalyse werden Erbanlagen, insbesondere in direkter weiblicher Linie, rückverfolgt und verglichen. Nimmt man an, die Kaiserin wäre eine vermutlich direkte Vorfahrin, das heißt die Großmutter der Dunkelgräfin. Mit einer Genanalyse könnte lediglich festgestellt werden, dass die Gebeine, die sich heute im Grab befinden, möglicherweise nicht, oder aber doch mit Maria Theresia verwandt sind. Allein ein positives Ergebnis, wenn also eine direkte Verwandtschaft zur Kaiserin festgestellt würde, könnte alle Zweifel beseitigen. Würde aber festgestellt, dass die Überreste nicht verwandt sind, wäre zumindest für diejenigen, die Interesse an einer Vertuschung haben könnten, die Diskussion auf unabsehbare Zeit beendet, obwohl vielleicht schon längst ein Austausch der sterblichen Überreste vorgenommen wurde. Eine Analyse der Überreste der Herzogin von Angoulême würde dann aber unterbleiben, da diese nicht mehr als notwendig erachtet würde. Von daher kann allenfalls eine zeitgleiche Untersuchung, sowohl der Gebeine aus dem Grab der Dunkelgräfin, als auch der Gebeine der Herzogin von Angoulême, im direkten Vergleich mit Kaiserin Maria Theresia halbwegs gesicherte Klarheit bringen.

Sollte bei beiden Kandidatinnen keine Verwandtschaft mit der Kaiserin festgestellt werden, spräche einiges dafür, dass am Grab der Dunkelgräfin manipuliert wurde. Eine Manipulation am Grab der Herzogin ist dagegen eher unwahrscheinlich, aber theoretisch auch nicht ganz auszuschließen. Möglicherweise wurden beide nochmals vertauscht. Dann wäre allerdings mit einer Genanalyse gar nichts mehr zu beweisen. Um diese Möglichkeit für die Zukunft auszuschließen ist allerdings Eile, zumindest eine Art der Beweissicherung geboten.

Ob die Herzogin von Angoulême tatsächlich die leibliche Tochter von Marie Antoinette war, kann auch durch eine Genanalyse deren sterblicher Überreste, im Vergleich mit den sterblichen Überresten der vermutlichen Großmutter, der Kaiserin Maria Theresia, nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Würde bei einer Analyse ausgeschlossen werden, dass die sterblichen Überreste im Grab der Herzogin von Angoulême mit der Kaiserin Maria Theresia in direkter Linie verwandt sind, wäre zumindest diese Frage geklärt. Die Herzogin wäre dann nicht die Tochter der Marie Antoinette. Aber wäre die Herzogin von Angoulême eine Halbschwester der Dunkelgräfin, das heißt Tochter des leiblichen Vaters Ludwig XVI. und der leiblichen Mutter, einer Hofdame namens Lambriquet, dann hätte sie von ihrer Mutter bestimmte Gene erben müssen, die nicht identisch sind mit den Genen der Habsburger, hier insbesondere der Kaiserin Maria Theresia. Bei einem Vergleich mit anderen Habsburger Familienmitgliedern bestehen dagegen Zweifel.

Ob nämlich die Problematik Einfluss haben könnte, dass Ludwig XIV., Urgroßvater von Ludwig XVI., ebenfalls mit einer Habsburgerin verheiratet war, die ihre Erbanlagen auch an Ludwig den XVI. weitergab, kann hier nicht abschließend beurteilt werden. Von daher wäre es theoretisch vorstellbar, dass auch über diese Linie, das heißt hier über den Vater Ludwig XIV., entsprechende Habsburger Gene im Haus der Bourbonen vorhanden waren und urgroßmütterlicherseits vererbt wurden. (Ahnenverlust in den Vorgenerationen)

Tatsächlich könnte die Herzogin von Angoulême ebenfalls heute exhumiert und eine Genanalyse vorgenommen werden. Auch ihr Leichnam wurde zwar während der Kriegswirren einmal nach Wien verbracht, dann jedoch wieder zurückgeführt. Man kann aber wohl davon ausgehen, dass hier kein weiterer Austausch vorgenommen wurde. 100%ige Sicherheit besteht aber auch hier nicht, noch nicht einmal bei einem positiven Ergebnis.

Aber sowohl bei der Herzogin von Angoulême, als auch bei der Kaiserin Maria Theresia ist es sehr wahrscheinlich, dass die Gebeine, die heute noch in den Särgen ruhen, tatsächlich mit den angegebenen Personen identisch sind. Ob dies bei der Dunkelgräfin zweifelsfrei der Fall ist, ist dagegen nach obigen Erwägungen so sicher nicht zu sagen.

Mit anderen Worten: Die Entnahme einer Probe aus dem Dunkelgräfingrab zur sicheren Aufbewahrung wäre dringend geboten, um möglichen zukünftigen Manipulationen, von welcher Seite auch immer, vorzubeugen.

 

Author: anonymous

 

© "Madame Royale" Historical Society - last update: 19/09/2002