Hans Georg Otto, 7.8.2004
War Naundorff ein Betrüger oder der
Dauphin Ludwig Carl?
Kommentar zum Artikel „Das Geheimnis des
Kieferknochens" (von U. Günther), erschienen am 12. Mai 2004 im FREIEN WORT
Zur Zeit erlebt die Royality-Welle eine wahre Renaissance. Auswirkungen auf die historische Entwicklung wird das nicht haben, denn die Geschichte hat ihr Urteil gesprochen. In den bürgerlichen Republiken ist eine Rückkehr zur Monarchie nicht zu erwarten, ja gar nicht möglich, auch nicht in Frankreich. Seit der französischen Revolution 1789 haben aber die Bestrebungen nie aufgehört, den französischen Thron wieder zu installieren. Heute noch unterstützt eine nationalistische Bewegung um Le Pen solche Bestrebungen.
Wer aber ernsthaft die Restaurierung der Monarchie in Frankreich betreibt, benötigt auch einen Thronfolger, möglichst einen Bourbonen.

Schon wenige Jahre nach dem Tode Ludwigs Carls (Ludwig XVII.), dem Sohn Ludwig XVI. und der Marie Antoinette, der noch in der Gefangenschaft mit 10 Jahren an Tuberkulose (oder Rachitis) starb, wurde unter den Königstreuen in Europa verbreitet, der Thronfolger habe in Wirklichkeit überlebt. Es meldeten sich viele Betrüger. Auch ein Brandenburger Uhrmacher stellte seine Forderungen auf den französischen Thron: er sei der echte erbliche Sohn des bourbonischen Königspaares. Zeit seines Lebens kämpfte er um die förmliche und faktische Anerkennung in den Adelskreisen Europas. Besonders bemühte er sich, den damaligen offiziellen Thronanwärter Ludwig XVIII., den Bruder des geköpften Ludwig XVI., und die Herzogin von Angoulême davon zu überzeugen. Und tatsächlich, es gelang dem Uhrmacher, der mit dem Namen Karl Wilhelm Naundorff (1785-1845) in die Geschichte einging, sich und seinen Söhnen in Belgien die Anerkennung als Bourbonen-Abkömmlinge zu verschaffen. Das bedeutet, heutige Thronanwärter für den französischen Thron wären in den Reihen deren Nachkommen zu suchen.

Aber eine Frage ist bis heute noch offen. War Naundorff wirklich der Dauphin Ludwig Carl?
Es gibt unter den Historikern und Forschern ein Für und Wider. Bislang existiert kein eindeutiger Beweis für seine Identität. Um das zu klären, will Dr. Dr. Heinrich Dietz und vermutlich eine finanzkräftige Interessengruppe das Grab der Dunkelgräfin öffnen, um Material für anatomische Vergleiche zu entnehmen. Nach dem Wiener Gerichtsmediziner Prof. Dr. J. Szilvassy geht es um eine Schädelanomalie, die bei Ludwig XVI. vorhanden war und folglich auch bei seinen Kindern auftreten könnte. Hier tun sich weitere Fragen auf.
1. Ist diese Anomalie bei Naundorff festzustellen? Dazu müsste man natürlich sein Grab öffnen. Ist sie vorhanden, wäre das ein brauchbarer Hinweis auf eine mögliche Verwandtschaft mit dem Bourbonenkönig.
2. Aber warum soll das Material von der Dunkelgräfin entnommen werden, von dieser unbekannten Person, deren Identität zwar vermutet, aber auch noch nicht mit Sicherheit geklärt ist. Warum wendet man sich in dieser Sache nicht an Österreich bzw. Slowenien. Bei der Herzogin von Angoulême als die vermeintliche Schwester Naundorffs, die in der Bourbonen-Gruft im Franziskanerkloster Kostanjevica (bei Gorizia, heute Slowenien) ruht, könnte diese Anomalie mit höherer Sicherheit festgestellt werden - aber nur, wenn sie wirklich die echte Marie-Therese-Charlotte ist! Jedoch hier gibt es ein größeres Problem: Österreich lässt am Status quo nicht rütteln; die Herzogin von Angoulême ist historisch anerkannt und gilt als die echte Madame Royale. Weshalb sollte man dann noch eine Graböffnung zulassen? –
Oder ist etwa die Wahrscheinlichkeit größer, im Grab der Hildburghäuser Dunkelgräfin etwas Positives zu finden?
Geht es wirklich darum, die Thronnachfolge zu ermitteln, warum auch. Aussichten auf eine Inthronisierung bestehen ja nicht wirklich. In Wahrheit kann es deshalb nicht so sehr um politische Ziele gehen, sondern viel mehr um wirtschaftliche. Wenn man o.g. Artikel Glauben schenken darf, liegt die Vermutung sehr nahe, das auf das umfangreiche Erbe der Bourbonen gezielt wird. Vor der Revolution wurden wertvolle Schätze, wie Schmuck und Kunstgegenstände u.a. ins Ausland gebracht. Außerdem befand sich 1789 etwa die Hälfte der Mitgift, die Marie Antoinette mit in die Ehe brachte, noch in der Hand des Habsburger Kaiserhauses. Die heutigen Erben des Hauses Habsburg und auch der österreichische Staat dürften verständlicherweise kein Interesse daran haben, weder die Identität der Herzogin von Angoulême Infrage zu stellen, noch mit den Bourbonen zu teilen. Also wird wohl dieses Thema von österreichischer Seite tabu bleiben.
Die Dunkelgräfin-Hypothese (die Dunkelgräfin sei mit der französischen Prinzessin Marie-Therese-Charlotte von Bourbon identisch) existiert schon seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und ist noch heute die populärste und plausibelste Erklärung für das Phänomen der unbekannten verschleierten Dame, die von 1807 bis 1837 in Hildburghausen/Eishausen lebte. Nach Auffassung seriöser Kenner der Materie kann allerdings mit den bisherigen Forschungsergebnissen und Erkenntnissen der wissenschaftliche Beweis für ihre Anerkennung als Prinzessin Marie-Therese-Charlotte von Bourbon (Madame Royale) nicht geführt werden. Und solange ein historisch-wissenschaftlicher Beweis aussteht, haben alle realistischen bzw. möglichen Hypothesen ihre Berechtigung.
Es sollten deshalb alle Forschungsbemühungen unterstützt werden, die das Ziel haben, die historische Wahrheit für die Identität der Dunkelgräfin zu erlangen, ungeachtet lokaler Mythospflege und anderer Interessen, die diesem Ziel entgegenstehen. Auch materielle Untersuchungsmethoden wie die DNA-Analyse und anatomische Vergleiche sollten befürwortet werden. Voraussetzungen sind jedoch, dass ein öffentliches Interesse vorliegt und die zuständigen amtlichen Institutionen einer Graböffnung/ Exhumierung zustimmen. Ob allerdings für das Vorhaben des Dr. Dietz ein öffentliches Interesse vorliegt, ist zu bezweifeln. Die Graböffnung soll einem bestimmten Zweck dienen, nämlich der Identifizierung des Bourbonenerbes. Die Motivierung und die Vorgehensweise für dieses Vorhabens dienen somit nicht der Allgemeinheit. Vor diesem Hintergrund kann man eine Graböffnung nur ablehnen.
Und weiter: Dass die Graböffnung fast ausschließlich mit der Person Dietz in Zusammenhang gebracht wird, ist fatal. Alle anderen Personen, die eine Exhumierung befürworten, müssen befürchten, mit ihm auf eine Stufe gestellt zu werden. Wer traut sich dann noch offen, einen DNA-Test zu befürworten. Auch hier gilt das alte Sprichwort: "Wenn zwei das Gleiche tun, so ist es doch nicht das Gleiche."
Der Kommentar ist erschienen am 12.8.2004 im FREIEN WORT.
Dem obigen Beitrag wäre folgendes nachzutragen:
Nach einer langen, 209 Jahre währenden Odyssee, wurde am 7. Juni 2004 das Herz des kleinen Königssohnes Ludwig Carl (Ludwig XVII.) endlich zur Ruhe gebracht. In einer standesgemäßen feierlichen Zeremonie wurde es im Beisein der Adelsfamilien Europas (ca. 500 Prominente) in der Basilika von Saint-Denis bei Paris beigesetzt.
Deutsche und belgische Gentests hatten im Jahre 2000 bestätigt, dass es sich um das Herz des Sohnes von König Ludwig XVI. und der Königin Marie-Antoinette handelt, die während der französischen Revolution hingerichtet worden waren.
Das heißt: Die DNA-Vergleiche haben zwar die Verwandtschaft des Dauphin-Herzens mit dem Königspaar nachgewiesen. Aber da gibt es offensichtlich Zweifel. Welchem Sohn gehörte das Herz nun wirklich: dem älteren Ludwig Joseph (1781-1789) oder dem jüngeren Ludwig Carl (1785-1795)? Wäre es tatsächlich das Herz des Ludwig Carl, wäre Naundorff ein Betrüger. Um der Wahrheit näher zu kommen, empfiehlt sich ein DNA-Vergleich mit genetischem Material aus dem Grab Ludwig Josephs, der auch in Saint-Denis beigesetzt ist.
Die Suche nach Beweisen für Naundorffs royalistische Abstammung wäre bei einem negativen Ergebnis gegenstandslos und somit erst recht ein Grund für den Stadtrat Hildburghausen, die Öffnung des Dunkelgräfingrabes abzulehnen - es sei denn, es liegt ein anderes, ein berechtigtes und öffentliches Interesse vor, nämlich das Bestreben, die historische Wahrheit um die Dunkelgräfin herauszufinden.
|
Autor: |
© Interessenkreis Madame Royale - Letzte Aktualisierung am 20.08.2004