Beitragssatzung Der Jahresbeitrag für die Mitgliedschaft im Interessenkreis Dunkelgräfin staffelt sich wie folgt:
Der Beitrag ist ein unteilbarer Jahresbeitrag, der für das jeweilige Geschäftsjahr erhoben wird. Auch bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Jahresbeitrag fällig. Beitragserhebung Der Beitrag wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift zum 15. des jeweils 1. Monats des Geschäftsjahres eingezogen. Neue Mitglieder haben eine entsprechende Einzugsermächtigung beim Eintritt zu erteilen. Bei nicht gedecktem Konto oder falscher Kontoangabe bzw. nicht rechtzeitiger Mitteilung eines Kontowechsels an den Vorstand, haftet das Mitglied für die dem Verein entstehenden Rücklastschriftgebühren. Auf Antrag kann der Vorstand in speziellen Fällen Barzahlung des Jahresbeitrages an den Vorstand genehmigen. |